Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Lohnverarbeitung, Datenverarbeitung, Steuerberatung und Unternehmensberatung.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Aufträge und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Büro Lechthaler (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Kanzlei“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) betreffend Dienstleistungen im Bereich der Datenverarbeitung, insbesondere Buchhaltung, Lohn- und Gehaltsverarbeitung, steuerliche Optimierung, Unternehmensberatung sowie damit zusammenhängende Verwaltungs- und Meldeleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Mit Erteilung des Auftrags bzw. Unterzeichnung eines Angebots erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Angebot bzw. Kostenvoranschlag konkret beschriebene Dienstleistung. Der Auftragnehmer verarbeitet im Rahmen seiner Haupttätigkeit die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen (u. a. Buchhaltungsbelege, Lohn- und Personaldaten, steuerlich relevante Dokumente) und erstellt daraus die vereinbarten Auswertungen, Meldungen und Erklärungen.
Nicht ausdrücklich beauftragte Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand. Erweiterungen oder Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden getrennt nach Aufwand oder zu einem neu vereinbarten Pauschalpreis verrechnet.
3. Zustandekommen des Auftrags
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers (Unterzeichnung des Angebots) oder durch formlose schriftliche Bestätigung, spätestens jedoch durch die tatsächliche Übermittlung von Unterlagen zur Bearbeitung, zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Änderungen von Kontaktdaten, Bankverbindungen, Rechtsform oder sonstigen für die Bearbeitung relevanten Umständen sind unverzüglich mitzuteilen.
Verzögerungen, Mehraufwand oder Fehler, die auf eine verspätete, unvollständige oder unrichtige Übermittlung von Unterlagen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Etwaiger hieraus entstehender Mehraufwand wird gesondert nach Aufwand verrechnet.
5. Datenverarbeitung und Datenschutz
Da die Verarbeitung personenbezogener und unternehmensbezogener Daten Haupttätigkeit des Auftragnehmers ist, erfolgt jede Datenverarbeitung ausschließlich zum Zweck der Erbringung der beauftragten Dienstleistung und im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO/GDPR) sowie den einschlägigen italienischen Datenschutzbestimmungen.
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z. B. Lohn- und Personaldaten von dessen Mitarbeitern), handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung, insbesondere Umfang, Art, Zweck der Verarbeitung sowie die Kategorien betroffener Personen, werden in einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geregelt, soweit gesetzlich erforderlich.
Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der ihm anvertrauten Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Veränderung. Der Zugriff auf Kundendaten ist auf jene Mitarbeiter beschränkt, die diesen zur Erbringung der Dienstleistung benötigen.
Der Auftraggeber ist im Verhältnis zu seinen eigenen Kunden, Mitarbeitern und sonstigen Dritten, deren Daten er dem Auftragnehmer übermittelt, für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung selbst verantwortlich (Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
Den betroffenen Personen stehen die in Art. 15 bis 22 DSGVO vorgesehenen Rechte zu, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch. Ergänzend zu diesen AGB stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber zu Beginn des Mandats eine gesonderte Datenschutzinformation gemäß Art. 13 DSGVO zur Verfügung, welche die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.
6. Geldwäscheprävention
Aufgrund der Art seiner Tätigkeit unterliegt der Auftragnehmer den Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 231/2007 in geltender Fassung sowie die einschlägigen EU-Vorgaben). Er ist insbesondere verpflichtet, den Auftraggeber sowie dessen wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren, die hierfür erforderlichen Angaben und Unterlagen einzuholen und diese für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufzubewahren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auf Anfrage alle für die Erfüllung dieser gesetzlichen Sorgfaltspflichten erforderlichen Angaben, Dokumente und Erklärungen – u. a. zur Identität, zur Eigentums- und Kontrollstruktur sowie zu Zweck und Art der Geschäftsbeziehung – unverzüglich und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen und Änderungen dieser Angaben unaufgefordert mitzuteilen.
Besteht der begründete Verdacht, dass Vermögenswerte aus einer Straftat herrühren oder mit Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang stehen, ist der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet, die zuständige Meldestelle zu informieren; eine Unterrichtung des Auftraggebers oder Dritter über eine erfolgte oder beabsichtigte Meldung ist ihm gesetzlich untersagt. Kann der Auftragnehmer seinen gesetzlichen Sorgfaltspflichten aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht nachkommen, ist er berechtigt, die Geschäftsbeziehung auszusetzen oder aus wichtigem Grund zu beenden.
7. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis
Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Mandats bekannt gewordenen Tatsachen und Unterlagen verpflichtet, soweit nicht der Auftraggeber von dieser Verpflichtung befreit oder eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Mandats fort.
Die Verschwiegenheitspflicht entbindet den Auftragnehmer nicht von gesetzlichen Melde-, Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten gegenüber Behörden (z. B. im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche), soweit diese zwingend vorgeschrieben sind.
8. Vergütung, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Kostenvoranschlag. Pauschalpreise beruhen auf einer Aufwandsschätzung anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen; bei wesentlichen Abweichungen des tatsächlichen Aufwands werden die Pauschalpreise im gemeinsamen Einverständnis neu festgelegt.
Nicht ausdrücklich im Pauschalpreis enthaltene außerordentliche Arbeiten (u. a. Betriebsmeldungen, Änderungsmeldungen, Klärungen mit Ämtern, Finanzkontrollen, Budgetplanungen, spezifische Beratungen, Sichtvermerke usw.) werden getrennt nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Sofern für die betreffende Leistung nichts anderes vereinbart ist, werden zusätzliche Arbeiten mit folgenden Stundensätzen (netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) abgerechnet: Steuerberater € 170,00 bis € 250,00 pro Stunde, Anwärter € 120,00 pro Stunde, Buchhaltungs- und Lohnbuchhaltungskraft € 90,00 pro Stunde.
Alle genannten Beträge verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Fakturierung erfolgt, soweit im Angebot nicht anders vereinbart, trimestral mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen mittels SEPA-Direktabbuchung. Ab dem der Auftragserteilung folgenden Kalenderjahr wird die jährliche ASTAT-Aufwertung auf die vereinbarten Pauschalpreise hinzugerechnet.
9. Fälligkeit, Zahlungsverzug und Zurückbehaltungsrecht
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die durch den Verzug verursachten Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herausgabe von Unterlagen und Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Begleichung offener, fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dies nicht unverhältnismäßig ist oder zwingende gesetzliche Vorgaben entgegenstehen.
10. Haftung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters nach den anerkannten Regeln der Berufsausübung. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der im betroffenen Auftrag vereinbarten Vergütung eines Jahres, beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
Voraussetzung für die Bearbeitung ist die vollständige, richtige und fristgerechte Übermittlung der erforderlichen Unterlagen durch den Auftraggeber. Für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet übermittelten Angaben des Auftraggebers beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
11. Eigentum an Unterlagen und Aufbewahrung
Sämtliche im Rahmen des Mandats vom Auftragnehmer erstellte, versandte und erhaltene Dokumentation sowie Arbeitsergebnisse verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Auf Anfrage stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Kopien der Unterlagen gegen Kostenersatz zur Verfügung. Für die Verwahrung der vom Auftraggeber unterzeichneten Originaldokumente ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Soweit rechtlich zulässig und praktisch möglich, gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Einsicht in sämtliche mit den erbrachten Leistungen zusammenhängenden Dateien.
Der Auftragnehmer bewahrt, die im Rahmen des Mandats erstellten bzw. erhaltenen Unterlagen für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer auf. Nach Beendigung des Mandats werden die Originalunterlagen des Auftraggebers auf dessen Anfrage und Kosten herausgegeben; interne Arbeitsunterlagen und Entwürfe verbleiben beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer bewahrt darüber hinaus jene elektronischen Dateien auf, die nach seiner fachlichen Einschätzung für die Abwicklung des Mandats erforderlich sind. Mit Beendigung des Mandats – maßgeblich ist das Datum der letzten im Zusammenhang mit dem Mandat gestellten Rechnung – werden diese Dateien gemäß den internen Aufbewahrungsrichtlinien des Auftragnehmers sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt oder vernichtet. Während der Aufbewahrungsfrist kann der Auftraggeber in diese Dateien Einsicht nehmen und sich Kopien anfertigen lassen. Verlangt der Auftraggeber die Rückgabe oder Vernichtung der Dateien, ist der Auftragnehmer berechtigt, auf eigene Kosten Kopien sämtlicher Dateiinhalte zurückzubehalten, soweit dies aus welchem Grund auch immer erforderlich ist und seine gesetzlichen oder standesrechtlichen Pflichten dem nicht entgegenstehen.
12. Vertragsdauer und Kündigung
Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, gilt der Auftrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendertrimesters schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bereits erbrachte Leistungen sowie im Zeitpunkt der Kündigung bereits entstandener Aufwand sind unabhängig von der Kündigung zu vergüten.
13. Höhere Gewalt
Können vertragliche Pflichten aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (u. a. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Ausfall von IT-Systemen oder Telekommunikationsnetzen Dritter) nicht oder nicht fristgerecht erfüllt werden, ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer und im Umfang der Behinderung, ohne dass hieraus Ansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen.
14. Änderungen dieser AGB
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird der Auftraggeber bei Mitteilung der Änderung gesondert hingewiesen.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, wirksame Regelung.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt italienisches Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich das Gericht Bozen zuständig.